Haftungsausschluss
1. Grundsatz
Die Teilnahme am Running Dinner erfolgt auf eigene Verantwortung. Veranstalter (stuv e.V.) und Plattformbetreiber (Philip Lissmann & Steve Withers) haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
2. Gesundheit, Allergien & Lebensmittel
Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, den jeweils anderen Teams zutreffende Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen mitzuteilen und angebotene Speisen eigenverantwortlich zu prüfen. Gastgeber:innen bereiten Speisen in nicht gewerblichen Küchen zu; es besteht kein über das private Maß hinausgehender Hygienestandard. Eine Haftung des Veranstalters oder der Plattformbetreiber für gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Allergiereaktionen, Unverträglichkeiten, Lebensmittelinfektionen) ist – vorbehaltlich Ziff. 5 – ausgeschlossen.
3. Verhalten vor Ort & Obhutspflichten
Teilnehmende haben sich rücksichtsvoll zu verhalten, die Hausordnung der Gastgeber:innen zu beachten und Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Für durch Teilnehmende verursachte Schäden an fremdem Eigentum haften diese nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Externe Dienste & Links
Für Inhalte, Leistungen und Verfügbarkeit externer Dienste (z. B. Zahlungsdienste, E-Mail-Dienste) und verlinkter Webseiten sind ausschließlich deren Anbieter verantwortlich. Der Veranstalter/die Plattformbetreiber übernehmen hierfür keine Haftung; etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
5. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Veranstalters und der Plattformbetreiber auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Höhere Gewalt, Programmänderungen
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. behördliche Auflagen, Ausfälle kritischer Infrastruktur, Unwetter) kann das Event verlegt, angepasst oder abgesagt werden. Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht; ein bereits gezahlter Teilnahmebeitrag wird in diesen Fällen nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen erstattet.
Stand: 10.11.2025